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Sonderkündigung der Kfz-Versicherung

Erhöht deine Versicherung den Beitrag, ohne die Leistung zu verbessern, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen. Nach einem Schadenfall gilt ebenfalls ein Monat, ab Zahlung oder Ablehnung des Schadens.

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer den Beitrag auf Grundlage einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Umfang des Schutzes ändert, darfst du den Vertrag kündigen. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung. Die Kündigung wird frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erhöhung gelten würde. Der Versicherer muss dich auf dieses Recht hinweisen.

In vielen Bedingungen gilt das auch, wenn der Beitrag wegen einer neuen Typ- oder Regionalklasse steigt. Prüfe dazu die Bedingungen deines Vertrags (AKB).

Kein Sonderkündigungsrecht besteht meist, wenn

  • der Beitrag steigt, weil du nach einem eigenen Schaden in der SF-Klasse zurückgestuft wurdest,
  • du selbst etwas geändert hast, z. B. mehr Kilometer, neuer Wohnort oder zusätzliche Fahrer,
  • gleichzeitig die Leistung verbessert wurde.

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Sonderkündigung nach einem Schadenfall

Nach einem Schaden dürfen beide Seiten kündigen, du und der Versicherer. Die Frist beträgt einen Monat, nachdem der Versicherer den Schaden bezahlt oder die Zahlung abgelehnt hat. Du kannst wählen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirkt, spätestens zum Ende des Versicherungsjahres.

Denk daran: Deine Rückstufung in der SF-Klasse nimmst du zum neuen Versicherer mit.

So gehst du vor

  1. Datum der Mitteilung oder der Schadenregulierung notieren. Ab da läuft der Monat.
  2. Neuen Tarif vergleichen und abschließen, damit du lückenlos versichert bist.
  3. Sonderkündigung senden, mit Grund und Bitte um Bestätigung.

Unsere Kündigungsvorlage passt den Text automatisch an, wenn du im Check „Beitrag gestiegen“ wählst.

Grundlagen: § 40 VVG (Kündigung bei Prämienerhöhung), AKB deines Versicherers (Kündigung nach Schadenfall, Typ- und Regionalklassen).