Die Frist: ein Monat vor Ablauf
Kfz-Versicherungen kannst du ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei den meisten Verträgen ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Daher kommt der bekannte Stichtag 30. November.
Wichtig ist der Eingang bei der Versicherung, nicht das Datum, an dem du die Kündigung abschickst. Schick sie deshalb ein paar Tage vorher los. Weicht dein Versicherungsjahr vom Kalenderjahr ab, steht der Ablauf in deinem Versicherungsschein.
Prüf in 60 Sekunden, ob sich dein Wechsel lohnt, und hol dir die fertige Kündigung.
Kostenlos Wechselcheck startenWelche Form ist nötig?
Für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, dürfen Versicherer in ihren Bedingungen keine strengere Form als die Textform verlangen. Eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief genügt dann. Bei älteren Verträgen lohnt ein Blick in die Vertragsbedingungen (AKB).
Egal welcher Weg: Bitte um eine schriftliche Bestätigung mit Beendigungsdatum und heb sie auf. Beim Brief ist ein Einschreiben ein guter Nachweis.
Das gehört in die Kündigung
- dein Name und deine Anschrift
- Name und Anschrift der Versicherung
- Versicherungsnummer und Kennzeichen
- der Kündigungstermin, z. B. „zum 01.01., hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- die Bitte um Bestätigung
- Datum und, beim Brief, deine Unterschrift
Unsere Kündigungsvorlage füllt diese Angaben für dich aus. Deine Eingaben bleiben dabei auf deinem Gerät.
Erst vergleichen, dann kündigen
Such dir zuerst den neuen Tarif und kündige dann den alten Vertrag. So bist du lückenlos versichert. Deine SF-Klasse nimmst du mit, der neue Versicherer fragt sie beim alten ab. Viele Versicherer bieten außerdem an, die Kündigung beim alten Anbieter für dich zu übernehmen.
Fristen im Überblick
| Situation | Frist | Wirksam |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung, Versicherungsjahr = Kalenderjahr | Eingang bis 30.11. | 1. Januar |
| Beitragserhöhung ohne mehr Leistung | Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung | Frühestens wenn die Erhöhung gilt |
| Nach einem Schadenfall | Innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung | Sofort oder später, spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres |
Mehr zu den Ausnahmen: Sonderkündigung der Kfz-Versicherung.
30. November verpasst?
Dann läuft dein Vertrag in der Regel ein weiteres Jahr. Prüfe aber, ob dein Beitrag gestiegen ist oder ob du kürzlich einen Schaden hattest. In beiden Fällen kann ein Sonderkündigungsrecht gelten.
Grundlagen: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) deines Versicherers, § 309 Nr. 13 BGB (Textform), §§ 40, 11 VVG.